Es geht wieder weiter!

Liebe Fahrschüler*innen,

das Büro ist Dienstag und Donnerstag von 17 – 18 Uhr unter Einhaltung der gültigen Schutzmaßnahmen geöffnet. Der Theorieunterricht startet am 08.03.2021 um 18 Uhr mit medizinischer Maske. Fahrstunden sind mit FFP2-Masken erlaubt!

In diesem Sinne: wir starten durch!

Beste Grüße!

Lockdown-Verlängerung

Aufgrund unterschiedlicher Informationen aus Bund, Land und Presse verdichten sich die Anzeichen, dass Fahrschulen in NRW ab nächster Woche weiter öffnen dürfen. Wie weit und in welcher Form diese Öffnungen in NRW aussehen werden, ist noch nicht bekannt. Da die Verantwortlichen unserer Landesregierung NRW am folgenden Samstag konferieren, ist davon auszugehen, dass konkrete Beschlüsse erst am späten Wochenende zu erwarten sind.

Hinweis: Diese Aussagen sind nicht mit konkreten Fakten belegbar und daher unter Vorbehalt. Aktualisierungen folgen!

Verlängerung der COVID-Verordnung

Es haben sich leider keine Lockerungen in der geltenden Verordnung ergeben. Das heißt, dass bis zum 07.03.2021 alles so bleibt, wie es derzeit ist und in den vorherigen Artikel veröffentlicht. Sobald sich Änderungen ergeben, erfahrt Ihr es hier. Haltet durch!

Aktuelle Öffnungszeiten

Das Büro ist Dienstags und Donnerstags von 17 – 18 Uhr unter Schutzmaßnahmen geöffnet. Der Theorie-Unterricht darf bis 14.02.2021 leider nicht stattfinden!

Aktualisierung der COVID-Verordnung

Vorab ein frohes und natürlich gesundes neues Jahr!

Aufgrund der aktualisierten Corona-Schutzverordnung gilt mit Veröffentlichung dieses Artikels folgendes: in Bonn finden geplante und bestätigte Theorie-Prüfungen statt. Die praktische Prüfung ist zurzeit nur in Bonn (Duisdorf) möglich. Bei Rückfragen ruft bitte einfach an.

Hier ein Auszug des derzeit geltenden Verordnungstextes:

§ 7 Absatz 3: Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Darüber hinaus dürfen praktische Ausbildungen einschließlich der Prüfungen fortgesetzt werden, wenn bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert wurde und Schulungen und Prüfungen unter Beachtung der §§ 2 bis 4a dieser Verordnung durchgeführt werden. Das Erfordernis des Mindestabstands gilt bei den zulässigen Angeboten nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen, wobei sich im Fahrzeug nur Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Fahrlehrerinnern und Fahrlehrer, Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter sowie Prüfungspersonen aufhalten dürfen und diese – soweit gesundheitlich und unter Sicherheitsgesichtspunkten vertretbar – mindestens eine FFP2-Maske tragen.

Liebe Grüße – Andreas

Betrieb wird erneut eingestellt

Wie in den Medien berichtet wird es ab dem 16.12.2020 bis voraussichtlich 10.01.2021 eine neue Corona-Schutzverordnung geben. Aus diesem Grund schließen wir ab heute bis voraussichtlich den 10.01.2021 unseren Fahrschulbetrieb.

Wir wünschen euch trotz der turbulenten Zeiten ein schönes Weihnachtsfest und einen gesunden Start ins neue Jahr!

Lockdown-Light

Aufgrund der aktuellen Regelungen um Corona (Lockdown-Light) findet derzeit kein Theorie-Unterricht statt.

Herbstpause

Derzeit befinden wir uns in der Herbstpause bis zum 24.10.2020!