Die aktuell geltende Verordnung, und somit die derzeit gültigen Regelungen zu unseren Betriebszeiten, sind zunächst bis zum 21.02.2021 vom Bundesland NRW verlängert worden.
Die aktuell geltende Verordnung, und somit die derzeit gültigen Regelungen zu unseren Betriebszeiten, sind zunächst bis zum 21.02.2021 vom Bundesland NRW verlängert worden.