Aktualisierung der COVID-Verordnung

Vorab ein frohes und natürlich gesundes neues Jahr!

Aufgrund der aktualisierten Corona-Schutzverordnung gilt mit Veröffentlichung dieses Artikels folgendes: in Bonn finden geplante und bestätigte Theorie-Prüfungen statt. Die praktische Prüfung ist zurzeit nur in Bonn (Duisdorf) möglich. Bei Rückfragen ruft bitte einfach an.

Hier ein Auszug des derzeit geltenden Verordnungstextes:

§ 7 Absatz 3: Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Darüber hinaus dürfen praktische Ausbildungen einschließlich der Prüfungen fortgesetzt werden, wenn bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert wurde und Schulungen und Prüfungen unter Beachtung der §§ 2 bis 4a dieser Verordnung durchgeführt werden. Das Erfordernis des Mindestabstands gilt bei den zulässigen Angeboten nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen, wobei sich im Fahrzeug nur Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Fahrlehrerinnern und Fahrlehrer, Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter sowie Prüfungspersonen aufhalten dürfen und diese – soweit gesundheitlich und unter Sicherheitsgesichtspunkten vertretbar – mindestens eine FFP2-Maske tragen.

Liebe Grüße – Andreas