Maskenpflicht

Derzeit besteht Maskenpflicht in den Fahrstunden. Zudem dürfen nur zwei Personen im Fahrzeug sein. Prüfungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Eingeschränkter Betrieb

Trotz der Pressemitteilung, dass Fahrschulen seit dem 20.04.2020 wieder öffnen dürfen, gibt es leider seitens der Behörde noch keine offizielle Erlaubnis den Fahrschulbetrieb wieder aufzunehmen. Wir gehen davon aus, dass ein eingeschränkter Betrieb ab Anfang Mai möglich sein wird.

Nordrhein-Westfahlen ist das einzige westliche Bundesland, dass diese „Lockerungen“ vorsieht.

Corona Ausnahmeregelung

Wie Ihr der Presse und den Medien entnehmen konntet, wurde kurzfristig entschieden, dass Fahrschulen vorbehaltlich erteilter Ausnahmegenehmigungen ab dem 20.04.2020 wieder öffnen dürfen (Corona-Verordnungstext §3 Abs. 2). Es ist zur Zeit ungeklärt, wie die Regelungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sowie zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen in Fahrschulen aussehen werden. Sobald uns weitere Informationen hierzu vorliegen und der Fahrschulbetrieb wieder offiziell starten kann, werden wir euch darüber informieren. Solange dürfen wir keine Fahr- und Theoriestunden erteilen.