Update: Corona-Schnelltest

Seit letztem Freitag, dem 11.06.2021, gilt hinsichtlich der Erfordernis eines Corona-Schnelltests (Negativtestnachweis) folgendes:

Ein Negativtest ist unabhängig von der jeweiligen Inzidenzstufe nicht notwendig, wenn sich neben der unterrichtenden Person maximal zwei weitere Personen in dem geschlossenen Raum – Auto oder Unterrichtsraum – befinden (in Summe drei Personen). Daher ist weder für die Prüfung oder für den praktischen Fahrunterricht ein Negativtest notwendig.

Für den Theorieunterricht mit mehr als in Summe drei anwesenden Personen ist ein Negativtest oder ein vorab unter Aufsicht des Fahrlehrers durchgeführter negativer Selbsttest notwendig. Dies gilt nicht, wenn sich die jeweilige Kommune und das Land NRW in der Inzidenzstufe 1 befinden.

Einen schönen Start in die Woche – Andreas!